Liebe Vorstandskolleginnen und ‑kollegen, liebe Kreisvorsitzende unserer Mittelstands-Union,
bei vielen Betrieben sind die Abschlagszahlungen der Novemberhilfe schon auf dem Konto, bei anderen nicht — Grund für uns, hier nochmals nachzuhaken. Nachfolgend erhalten Sie detaillierte Informationen der für die Abwicklung zuständigen IHK zum Thema:
- Anträge auf „Novemberhilfe“ können seit dem 25. November 2020 online gestellt werden. Die Modalitäten des Programms sind hier abrufbar.
- Bis dato haben die IHK und alle anderen Bewilligungsstellen in den Ländern allerdings keine Möglichkeit zur Bearbeitung der gestellten Anträge. Grund ist, dass das benötigte IT-System bislang nicht vom Bund bereitgestellt wurde. Bedauerlicherweise ist es der IHK und allen anderen Bewilligungsstellen deshalb noch nicht möglich Anträge nach Rücksprache mit dem Antragsteller zu ändern, zu begutachten oder gar zu bewilligen. Der aktuelle Zeitplan des IT-Dienstleisters sieht vor, dass voraussichtlich ab dem 11. Januar 2021 Anträge bearbeitet und Auszahlungen angestoßen werden können.
- Dieser Verzug zwischen der Möglichkeit zur Antragstellung einerseits und der Möglichkeit zur Bearbeitung der Anträge andererseits war bei der Überbrückungshilfe I und II ebenfalls zu beklagen. Es ist zu befürchten, dass der Verzug auch bei der Überbrückungshilfe III sowie der „Dezemberhilfe“ entsteht. In täglichen Telefonkonferenzen setzen sich die IHK, das Bayerische Wirtschaftsministerium und alle anderen Bewilligungsstellen in den Ländern bei den federführend zuständigen Bundesministerien (Wirtschaft und Finanzen) und dem IT-Dienstleister für inhaltliche Verbesserungen und technische Beschleunigungen ein.
- Zur Vermeidung von Betrug werden die Abschlagszahlungen bzw. die Direktauszahlungen nur dann geleistet, sofern bei einer vom Bund vorgegeben, automatisierten Plausibilitätsprüfung keine größeren Auffälligkeiten auftreten. Daneben erfolgt bei den Direktanträgen von Soloselbstständigen eine verdachtsunabhängige Stichprobe.
- Aufgrund der automatisierten Plausibilitätsprüfung und der verdachtsunabhängigen Stichprobe haben etliche Unternehmen und Selbstständige keine Abschlagszahlung bzw. Direktauszahlung erhalten. Das betrifft in Bayern aktuell ca. 10 % der Direktanträge und 33 % der Anträge, die über prüfende Dritte gestellt wurden. Die betroffenen Antragssteller werden bislang vom Bund nicht darüber informiert und fragen vermehrt bei den Bewilligungsstellen an, wann die Mittel ausgezahlt werden. Aufgrund des o.g. Verzugs wird die Bearbeitung dieser Fälle und die Auszahlung leider erst möglich sein, wenn die Bewilligungsstellen über das IT-System verfügen.
- Hinzu kommt, dass Soloselbstständige bislang keine Änderungen an ihren Anträgen vornehmen können. Sollten bei der Beantragung Fehler unterlaufen sein, erhalten sie deshalb bislang keine oder nicht die richtige Auszahlung. Auch die Möglichkeit zur Änderung von Anträgen wird voraussichtlich erst im Januar 2021 gegeben sein.
- Der Bund hat eine Hotline eingerichtet, an die sich Antragsteller wenden können. Allerdings ist die Hotline meist schlecht erreichbar und/oder verweist teilweise auf die IHK bzw. die anderen Bewilligungsstellen. Aufgrund des fehlenden IT-Systems ist es der IHK bzw. den anderen Bewilligungsstellen bedauerlicherweise aber nicht möglich, Auskünfte zu einzelnen Fällen zu geben. Dem Bund ist diese kundenunfreundliche Ausrichtung der eigenen Hotline bekannt. Er bemüht sich, die Fehler abzustellen. Eine Verbesserung konnte jedoch bislang nicht festgestellt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die von den bayerischen Wirtschaftsorganisationen vorgeschlagene „Zwischenfinanzierung“ durch Kreditinstitute aufgegriffen. Die genauen Regelungen finden sich in den FAQs des Bundes, welche derzeit aktualisiert werden.
Diese und weitere Informationen finden Sie auf einem Merkblatt der IHK im Anhang.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch eine aktualisierte Übersicht der IHK, die alle im Zusammenhang mit der Pandemie aufgelegten Wirtschaftshilfen auflistet und darüber Auskunft gibt, ab wann Anträge bearbeitet werden können und mit der Auszahlung der Gelder zu rechnen ist. Dies ist insbesondere für Betriebe sehr wichtig, die über keine hohe Eigenkapitaldecke verfügen.
Ebenfalls angehängt finden Sie die leicht überarbeitete FAQ / Positivliste, die leider erst ziemlich spät gestern Abend oder heute früh auf die Website des Gesundheitsministeriums eingestellt wurde. U.a. sind Reisebüros jetzt unter den geschlossenen Betrieben angeführt, die „Fahrzeugvermietung“ wurde auf Wunsch des StMGP wieder aus der Liste der erlaubten Betriebe gestrichen, statt dessen Autovermietstationen wieder aufgenommen. Hintergrund ist, dass wohl Wohnmobile als Alternative zur Unterbringung von Besuchern angeboten wurden.
PDFs zum Download:
Viele Grüße
Ihr Thomas Geppert (Bezirksvorsitzender MU Oberbayern)
Kopfbild: pixabay — Syaibatulhamdi