verbesserte Überbrückungshilfe III

Liebe Mit­glieder,

auch als MU haben wir mehrfach deut­liche Verbesserun­gen für die Über­brück­ung­shil­fe III angemah­nt, um unsere von der Pan­demie beson­ders betrof­fe­nen Mit­tel­ständler, die unver­schuldet in Exis­ten­znot ger­at­en sind, zu retten.

Nach­dem sie zwis­chen­zeitlich bere­its von max­i­mal 50.000 monatlich auf 500.000 Euro her­aufge­set­zt wor­den war, wurde nun die Erhöhung auf max­i­mal 1,5 Mil­lio­nen pro Monat beschlossen. Nach­fol­gend erhal­ten Sie die wichtig­sten Infor­ma­tio­nen im Überblick:

Ein­heitlich­es Kri­teri­um bei der Antrags­berech­ti­gung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzein­bruch kön­nen die gestaffelte Fixkosten­er­stat­tung erhal­ten. Das heißt: Keine Dif­feren­zierung mehr bei der Förderung nach unter­schiedlichen Umsatzein­brüchen und Zeiträu­men, Schließungsmonat­en und direk­ter oder indi­rek­ter Betroffenheit.

Erweiterung der monatlichen Förder­höhe: Anhebung der Förder­höch­st­gren­ze auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro För­der­monat (bish­er 200.000 bzw. 500.000 Euro), sofern bei­hil­fer­echtlich zuläs­sig. För­der­monate sind Novem­ber 2020 bis Juni 2021.

Abschlagszahlun­gen: Abschlagszahlun­gen wer­den ein­heitlich gewährt bei der Über­brück­ung­shil­fe III nicht nur für die von den Schließun­gen betrof­fe­nen Unternehmen. Abschlagszahlun­gen sind bis zu ein­er Höhe von bis zu 100.000 Euro für einen För­der­monat möglich statt bis­lang 50.000 Euro.

Neustarthil­fe: Für Soloselb­ständi­ge wird eine ein­ma­lige Betrieb­skosten­pauschale („Neustarthil­fe“) in Höhe von 50 Prozent des Ref­eren­zum­satzes in ein­er Gesamthöhe von bis zu 7.500 Euro gewährt, sofern keine son­sti­gen Fixkosten in der Über­brück­ung­shil­fe III gel­tend gemacht werden.

Anerken­nung weit­er­er Kostenpositionen:

  • Wertver­luste unverkäu­flich­er oder saisonaler Ware wer­den als erstat­tungs­fähige Fixkosten anerkannt
  • Investi­tio­nen für die bauliche Mod­ernisierung und Umset­zung von Hygien­ekonzepten eben­so wie Investi­tio­nen in Dig­i­tal­isierung und Mod­ernisierung kön­nen als Kosten­po­si­tion gel­tend gemacht wer­den, wie z.B. Investi­tio­nen in den Auf­bau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Weit­ere Son­der­regelun­gen wur­den für die Reise­branche, die Ver­anstal­tungs- und Kul­tur­branche, den Einzel­han­del und die Pyrotech­nik getroffen.

Antrag­stel­lung: Eine Antrag­stel­lung ist möglich, sobald die erforder­lichen Pro­gram­mier­ar­beit­en der elek­tro­n­is­chen Antragsplat­tform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de), die bei­hil­fer­echtliche Klärung und die notwendi­ge Abstim­mung der abzuschließen­den Ver­wal­tungsvere­in­barung mit den 16 Län­dern erfol­gt ist. Voraus­sichtlich startet das Pro­gramm im Feb­ru­ar mit der Antragsstel­lung sowie Abschlagszahlun­gen; die reg­uläre Auszahlung ist für März geplant.

Für die Über­brück­ung­shil­fe III gel­ten weit­er­hin die Vor­gaben des EU-Bei­hil­fer­echts. Die Bun­desregierung set­zt sich bei der Europäis­chen Kom­mis­sion für die Anhebung der bei­hil­fer­echtlichen Ober­gren­zen im befris­teten Bei­hil­fer­ah­men (Tem­po­rary Frame­work) ein. Hier find­en Sie umfassende FAQ zu Fra­gen des Ver­hält­niss­es zwis­chen nationalen Coro­na-Hil­fen und dem EU-Beihilfenrecht.

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Kopf­bild: pix­abay Bru-No

Dem Mittelstand eine Stimme verleihen: Das Gastgewerbe

aktu­al­isiert: 04.02.2021

mit Dr. Thomas Gep­pert, Lan­des­geschäfts­führer des DEHOGA Bay­ern am Mittwoch, 27. Jan­u­ar 2021, von 18.30 bis ca. 20 Uhr

Ein­ladung als PDF

Diese Sitzung wird Coro­na-bed­ingt wieder als Videokon­ferenz mit­tels Cis­co-Webex durchgeführt.

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Meet­ing-Kennnum­mer (Zugriff­s­code): 175 539 0264
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Ergebnisbericht

Die Mit­tel­stands-Union Ober­bay­ern hat gemein­sam mit weit­eren Bezirksver­bän­den ein neues dig­i­tales Ver­anstal­tungs­for­mat etabliert. Unter dem Mot­to „dem Mit­tel­stand eine Stimme ver­lei­hen“ wird zu rel­e­van­ten The­men und Prob­le­men der Mei­n­ungs- und Gedanke­naus­tausch zwis­chen Mit­tel­stand und Poli­tik angekurbelt. Auf­takt war am 27. Jan­u­ar mit dem Lan­des­geschäfts­führer des DEHOGA Bay­ern und gle­ichzeit­ig MU-Bezirksvor­sitzen­den von Ober­bay­ern, Dr. Thomas Gep­pert, zu dem von der Pan­demie beson­ders getrof­fe­nen Gast­gewerbe. An der Videokon­ferenz nah­men knapp 100 Mit­glieder der MU-Bezirksver­bände Ober­bay­ern, München und Mit­tel­franken mit ihren jew­eili­gen Bezirksvor­sitzen­den, sowie einige Ehrengäste und MIT-Mit­glieder teil, um zu disku­tieren und gemein­sam eine Strate­gie zu entwick­eln. Auch der Lan­drat von Ebers­berg Robert Niedergesäß, die Bun­destagsab­ge­ord­neten Thomas Erndl, Bern­hard Loos und Alois Rain­er sowie die Land­tagsab­ge­ord­neten Flo­ri­an Oßn­er und Wal­ter Taubened­er und der ehe­ma­lige bay­erische Finanzmin­is­ter Georg Fahren­schon nah­men teil.

Dr. Thomas Gep­pert umriss zunächst die Bedeu­tung von Gas­tronomie und Hotel­lerie in Bay­ern: Mit 447 000 Erwerb­stätige ist das Gast­gewerbe nicht nur das Rück­grat der heimis­chen Touris­muswirtschaft, son­dern auch ein­er der wichtig­sten Beschäf­ti­gungsmo­toren in allen Regio­nen Bay­erns. Der Lock­down hat zudem gezeigt, wie regionale Wirtschaft­skreis­läufe zusam­men­hän­gen. Das Gast­gewerbe ist nicht nur system‑, son­dern zudem leben­srel­e­vant. Man habe nach dem ersten Lock­down funk­tion­ierende Hygien­ekonzepte entwick­elt. Umso bit­ter­er war das erneute unver­schuldete Schließen im Novem­ber. Die zuge­sagten Entschädi­gun­gen für dieses „Son­deropfer“ kamen auf­grund von Soft­warefehlern viel zu spät. Der vorgeschla­gene Weg über die Finanzämter wurde lei­der nicht genutzt. Seit zwei Wochen kom­men die drin­gend benötigten Gelder bei den Betrieben endlich an. Dank der IHK als Bewil­li­gungsstelle kon­nten Ver­säum­nisse der Poli­tik kom­pen­siert wer­den. Dies war drin­gend nötig, denn drei Vier­tel aller gas­tronomis­chen Betriebe haben Exis­ten­zangst – ein Vier­tel denkt sog­ar daran, ganz aufzuhören. Dies ergab eine Umfrage im bay­erischen Gastgewerbe.

Zen­trale Forderun­gen des Abends waren, die direkt Ein­fluss in die poli­tis­chen Entschei­dung­sprozesse nehmen:

  1. Aus­set­zung oder zumin­d­est Erhöhung der Gren­ze sowohl der Klein­bei­hil­fen auf 5 Mio. Euro, als auch des Tem­po­rary Frame­work auf 10 Mio. Euro, weil son­st wohl keine Ret­tungs­gelder bei den Betrieben mehr ankom­men. Diese Forderung kon­nte durch eine Erhöhung des Bei­hil­fer­ah­mens wenige Tage später erfüllt werden.
  2. Dauer­hafte reduzierte Umsatzs­teuer auch auf Getränk. Dies ist die einzige Möglichkeit, aus eige­nen Kräften die Über­schul­dung der Betriebe mit­tel­fristig in den Griff zu bekom­men und das Gast­gewerbe in eine gute Zukun­ft nach Coro­na zu führen.
  3. Mis­ch­be­triebe (Brauereigasthöfe) sollen kün­ftig wie Mis­ch­be­triebe mit Bäck­ereien oder Met­zgereien behan­delt und finanzielle Hil­fen gewährt wer­den. Auch ver­bun­dene Unternehmen soll­ten nicht nur als Gesamtver­bund betra­chtet wer­den, son­dern jede Betrieb­sstätte einzeln.
  4. Über­brück­ung­shil­fe III muss insb. um die Kom­po­nente eines Unternehmer­lohns nachgebessert wer­den und schnell­st­möglich beantragt wer­den können.
  5. Das Hotel- und Gast­stät­tengewerbe braucht einen Fahrplan für eine echte Öff­nungsper­spek­tive, und zwar möglichst schnell.

Der ein­dringliche Appell des DEHOGA-Lan­des­geschäfts­führers lautete: Keine falsche deutsche Beschei­den­heit wie bei der Beschaf­fung des Impf­stoffs durch die EU oder falsche Beschei­den­heit im Bei­hil­fer­ah­men, denn in vie­len anderen Län­dern gibt es keine ver­gle­ich­bare mit­tel­ständisch geprägte Wirtschaftsstruktur!

Die Teil­nehmer äußerten große Zufrieden­heit mit dieser gelun­genen und mit rund 1,5 Stun­den Dauer zügig durchge­führten Web-Video-Kon­ferenz. Jet­zt gilt es, sich um eine sichere und gerechte Öff­nungsstrate­gie zu küm­mern. Der Dringlichkeit­santrag der Regierungs­frak­tio­nen CSU und FW im Land­tag, wonach die Staat­sregierung gebeten wird, ein Konzept für eine sichere und gerechte Öff­nungsstrate­gie zu erar­beit­en, muss umge­set­zt wer­den. Sowohl Mit­tel­stands-Union als auch der DEHOGA ste­hen hier gerne bera­tend zur Ver­fü­gung und haben Konzepte in der Schublade.

Die näch­ste Ver­anstal­tung aus der Rei­he „dem Mit­tel­stad eine Stimme ver­lei­hen“ find­et am 11. Feb­ru­ar zum The­ma Einzel­han­del statt. Als Ref­erenz hat der Haupt­geschäfts­führer des Han­delsver­ban­des Bay­ern Wolf­gang Puff fest zugesagt.

 

 

Verlängerung Lockdown, Dezemberhilfe und Beschluss-Entwürfe Klausurtagung CSU-Landesgruppe

Aktu­al­isiert: 08.01.2021

Liebe Vor­stand­skol­legin­nen und ‑kol­le­gen, liebe Kreisvor­sitzende unser­er Mittelstands-Union,

heute hat der Bay­erische Min­is­ter­rat getagt und die gestern im Rah­men der Bund-Län­der-Kon­ferenz gefassten Beschlüsse in Lan­desrecht umge­set­zt. Es wurde u.a. fol­gende Punk­te beschlossen, die ab kom­menden Mon­tag, den 11. Jan­u­ar in Kraft treten sollen:

  1. Die derzeit in Bay­ern gel­tenden Infek­tion­ss­chutz­maß­nah­men wer­den über den 10. Jan­u­ar 2021 hin­aus bis zunächst zum 31. Jan­u­ar 2021 ver­längert.Darüber hin­aus gel­ten fol­gende weit­ere Maß­nah­men:Pri­vate Zusam­menkün­fte wer­den nur noch im Kreis der Ange­höri­gen des eige­nen Haus­standes und mit max­i­mal ein­er weit­eren nicht im Haushalt leben­den Per­son ges­tat­tet. Abwe­ichend davon ist die wech­sel­seit­ige, unent­geltliche, nicht geschäftsmäßige Beauf­sich­ti­gung für Kinder unter 14 Jahren in fes­ten, famil­iär oder nach­barschaftlich organ­isierten Betreu­ungs­ge­mein­schaften zuläs­sig, wenn sie Kinder aus höch­stens zwei Hausstän­den umfasst.In Land­kreisen und kre­is­freien Städten mit ein­er Sieben-Tages-Inzi­denz von über 200 Fällen pro 100.000 Ein­wohn­er sind touris­tis­che Tage­saus­flüge über einen Umkreis von 15 Kilo­me­tern um den Wohnort (d.h. die poli­tis­che Gemeinde) hin­aus unter­sagt.Betrieb­skan­ti­nen wer­den geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zuläs­sig bleibt die Abgabe von mit­nah­me­fähi­gen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.
  2. Imp­fun­gen möglichst bre­it­er Bevölkerungs­grup­pen gegen das Coro­na-Virus sind das Mit­tel, um auf abse­hbare Zeit eine Rück­kehr zur Nor­mal­ität zu ermöglichen. Der Min­is­ter­rat begrüßt es daher, dass es mit gemein­schaftlichen Anstren­gun­gen auf Lan­des- und Bun­de­sebene gelun­gen ist, unmit­tel­bar nach Wei­h­nacht­en 2020 mit der Impfkam­pagne zu starten: Der Bund hat im Rah­men ein­er gesam­teu­ropäis­chen Lösung die Beschaf­fung von Impf­stof­fen organ­isiert, während die Län­der ins­beson­dere durch die flächen­deck­ende Errich­tung von Impfzen­tren für die notwendi­ge Impfin­fra­struk­tur gesorgt haben. Dieses große Pro­jekt muss mit aller Kraft weit­er vor­angetrieben wer­den: Für alle Impfwilli­gen muss – entsprechend der Pri­or­isierung in der Coro­n­avirus-Impfverord­nung – Impf­stoff in aus­re­ichen­der Menge zugänglich gemacht wer­den: Weit­ere Impf­stoffe müssen geprüft und zuge­lassen wer­den. Aus­re­ichend Dosen müssen beschafft wer­den. Die Pro­duk­tion von Impf­stoff in Deutsch­land muss erhöht wer­den. Vor diesem Hin­ter­grund begrüßt der Min­is­ter­rat die in Tele­fonkon­ferenz der Bun­deskan­z­lerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län­der vom 5. Jan­u­ar 2021 vere­in­barten weit­eren Anstren­gun­gen des Bun­des mit Blick auf die Beschaf­fung der Impf­stoffe. Gle­ichzeit­ig wer­den die Bay­erischen Impfzen­tren zeit­na­he Ter­mine für diejeni­gen gewährleis­ten, die mit der Imp­fung an der Rei­he sind und sich impfen lassen wollen.
  3. Der Min­is­ter­rat bekräftigt, dass die Bil­dung unser­er Kinder und Jugendlichen von größter Bedeu­tung ist. Der Schul­be­trieb gewährleis­tet nicht nur die späteren Chan­cen im Leben und damit das Fortkom­men der gesamten Gesellschaft, son­dern ist auch von entschei­den­der Bedeu­tung für die soziale Teil­habe unser­er Kinder und Jugendlichen. Mit Blick auf das aktuelle Infek­tion­s­geschehen müssen die Schulen aber weit­er geschlossen bleiben. Dis­tanzun­ter­richt wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen ein­gerichtet. Eine Not­be­treu­ung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schü­lerin­nen und Schüler der Förder­schulen und Kinder mit Behin­derun­gen ange­boten. Sobald es das Infek­tion­s­geschehen nach dem 31. Jan­u­ar 2021 zulässt, wird eine Rück­kehr zum Präsen­zun­ter­richt – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt.
  4. Kindertage­sein­rich­tun­gen, Kindertage­spflegestellen und organ­isierte Spiel­grup­pen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Not­be­treu­ung für Eltern, die ihre Kinder nicht selb­st betreuen kön­nen, wird eingerichtet.
  5. Die Ver­längerung der ein­schränk­enden Maß­nah­men führt zwangsläu­fig dazu, dass einige Wirtschafts­bere­iche, ins­beson­dere der Einzel­han­del, weit­er­hin erhe­bliche Ein­schränkun­gen ihres Geschäfts­be­triebes hin­nehmen müssen. Der Min­is­ter­rat begrüßt daher die vom Bund auf den Weg gebrachte Über­brück­ung­shil­fe III, die bis Mitte 2021 einen monatlichen Zuschuss zu den Fixkosten von bis zu 500.000 Euro für direkt und indi­rekt von Schließun­gen betrof­fene Unternehmen vor­sieht. Es bleibt weit­er­hin von großer Wichtigkeit, dass Zahlun­gen zeit­nah erfol­gen. Der Min­is­ter­rat appel­liert an den Bund, Abschlagszahlun­gen und zeit­na­he reg­uläre Auszahlun­gen gemein­sam mit den Län­dern zu ermöglichen. Weit­er soll es dem Einzel­han­del unter strik­ter Wahrung von Schutz- und Hygien­ekonzepten (ins­beson­dere gestaffelte Zeit­fen­ster zur Abhol­ung) sowie umfassender Ver­wen­dung von FFP2-Masken möglich sein, soge­nan­nte click-and-col­lect oder call-and-col­lect Leis­tun­gen – d.h. die Abhol­ung online oder tele­fonisch bestell­ter Ware – anzubieten.
  6. Für Ein­reisen aus Risiko­ge­bi­eten nach Deutsch­land bekräftigt der Min­is­ter­rat die bere­its mit Min­is­ter­rats­beschluss vom 22. Dezem­ber 2020 etablierte Zwei-Test-Strate­gie: Ein Test ist im unmit­tel­baren Zusam­men­hang mit der Ein­reise vorzule­gen. Dieser Test darf bei Ein­reise max­i­mal 48 Stun­den alt sein oder muss unmit­tel­bar nach Ein­reise vorgenom­men wer­den. Ein weit­er­er Test ist für die Verkürzung ein­er beste­hen­den Quar­an­tän­ev­erpflich­tung am fün­ften Tag nach Ein­reise erforder­lich. Die Berichte über neue Muta­tio­nen des Coro­na-Virus nimmt der Min­is­ter­rat mit großer Sorge zur Ken­nt­nis. Dies gilt ins­beson­dere mit Blick auf die in Großbri­tan­nien und der Repub­lik Südafri­ka aufge­trete­nen Vari­anten. Ein Ein­trag dieser Muta­tio­nen ins Bun­des­ge­bi­et muss ver­mieden wer­den. Der Min­is­ter­rat appel­liert an den Bund, weit­er geson­derte Regeln ins­beson­dere zur Testpflicht vor Ein­reise für diese beson­deren Risiko­ge­bi­ete zu erlassen. Im Übri­gen weist der Min­is­ter­rat noch ein­mal ein­drück­lich darauf hin, dass Reisen in Risiko­ge­bi­ete ohne trifti­gen Grund unbe­d­ingt zu ver­mei­den sind und dass neben der Test- und Quar­an­tänepflicht eine Verpflich­tung zur dig­i­tal­en Ein­reisean­mel­dung bei Ein­reisen aus Risiko­ge­bi­eten besteht.
  7. Ein zen­traler Baustein zur drin­gend notwendi­gen Eindäm­mung des Infek­tion­s­geschehens ist die Reduzierung der Kon­tak­thäu­figkeit­en auch im beru­flichen Umfeld und auf den Wegen zur und von der Arbeit. An die Arbeit­ge­ber wird daher erneut drin­gend appel­liert, alle Möglichkeit­en auszuschöpfen, um den Beschäftigten Home­of­fice zu ermöglichen. Anträ­gen von Beschäftigten des Freis­taats Bay­ern auf Home­of­fice soll grund­sät­zlich entsprochen werden.

Den voll­ständi­gen Beschluss find­en Sie hier.

Seit gestern fließen zudem die Abschlagszahlun­gen für die Dezem­ber­hil­fe. Anbei nochmals das Wichtig­ste im Überblick:

  • Antrags­berechtigt sind direkt und indi­rekt von den tem­porären Schließun­gen betrof­fene Unternehmen entsprechend den Regelun­gen der Novemberhilfe.
  • Es wer­den Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezem­ber 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezem­ber 2020 gewährt. Das europäis­che Bei­hil­fer­echt erlaubt eine Förderung von derzeit ins­ge­samt bis zu ein­er Mil­lion Euro ohne konkrete Nach­weise eines Schadens. Soweit es der bei­hil­fer­echtliche Spiel­raum der betrof­fe­nen Unternehmen angesichts schon bis­lang gewährter Bei­hil­fen zulässt, wird für die aller­meis­ten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vor­jahres­monats auf dieser Grund­lage gezahlt wer­den kön­nen. Zuschüsse zwis­chen ein­er und vier Mil­lio­nen Euro nach der Bun­desregelung Fixkosten­hil­fe wur­den von Brüs­sel genehmigt. Die Bun­desregierung set­zt sich zudem bei der Europäis­chen Kom­mis­sion dafür ein, dass die Höch­st­be­träge für Klein­bei­hil­fen und Fixkosten des Tem­po­rary Frame­work deut­lich erhöht wer­den. Für Zuschüsse von über 4 Mil­lio­nen Euro laufen weit­ere Abstim­mungen mit der Europäis­chen Kom­mis­sion, um eine geson­derte Genehmi­gung auf Basis des Schaden­saus­gle­ichs des EU-Bei­hil­fer­echts zu erreichen.
  • Die Antrag­stel­lung erfol­gt über die IT-Plat­tform der Über­brück­ung­shil­fe. Der Antrag wird über Steuer­ber­ater, Wirtschaft­sprüfer oder andere Dritte erfol­gen. Soloselb­st­ständi­ge, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantra­gen, kön­nen die Anträge mit ihrem ELSTER-Zer­ti­fikat direkt stellen.

Die zuge­hörige Pressemit­teilung find­en Sie hier.

Heute und Mor­gen find­et die Klausur unser­er CSU im Bun­destag statt. Sie ste­ht unter dem Mot­to „Chan­cen schaf­fen, Rich­tung geben – für ein starkes Deutsch­land nach Coro­na“. Unser stel­lvertre­tender MU-Bezirksvor­sitzen­der Dr. Andreas Lenz, MdB hat uns vor­ab die Beschluss-Entwürfe zur Ver­fü­gung gestellt. Hier sind zahlre­iche unser­er Forderun­gen aufge­grif­f­en und übernommen.

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Bildung

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Chancen

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Digitalisierung

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Europa_

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Jobs_Wirtschaft

ENTWURF_Beschluss_Richtung21_Sicherheit

Hier nun die Beschlüsse:

BESCHLUSS_Richtung21_Außen_Europa

BESCHLUSS_Richtung21_Bildung

BESCHLUSS_Richtung21_Chancen_Gerechtigkeit

BESCHLUSS_Richtung21_Digitalisierung

BESCHLUSS_Richtung21_Jobs_Wirtschaft

BESCHLUSS_Richtung21_Sicherheit

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen, leit­en Sie die Infor­ma­tio­nen gerne auch wieder als eige­nen Newslet­ter an Ihre Mit­glieder im Kreisver­band weiter. 

Viele Grüße und alles Gute!
Ihr Thomas Gep­pert (Bezirksvor­sitzen­der MU Oberbayern)

Kopf­bild: pix­abay Tumiso

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