Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 3. Februar 2021

Gemein­schaft­spro­gramm Eurodrohne
Die Euro­drohne ist ein primär als Aufk­lärungssys­tem konzip­iertes, multi­na­tionales Gemein­schaft­spro­jekt gemein­sam mit Frankre­ich, Ital­ien und Spanien. Die Koali­tion­spart­ner vere­in­baren, die notwendi­gen Beschlüsse her­beizuführen, damit die Verträge zur Entwick­lung und Beschaf­fung der Euro­drohne wie geplant im März unterze­ich­net wer­den kön­nen. Der Indus­triev­er­trag umfasst keine Bewaffnung der Eurodrohne.

Steuer­lich­er Verlustrücktrag
Der gel­tende steuer­liche Ver­lus­trück­trag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf max­i­mal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei  Zusam­men­ver­an­la­gung) ange­hoben. Das schafft in der Krise die notwendi­ge Liq­uid­ität und ist bürokratiearm zu verwalten.

Coro­n­azuschuss
Erwach­sene Grund­sicherungsempfänger erhal­ten auf­grund der durch die COVID-19-Pan­demie ihnen entste­hen­den Mehraufwen­dun­gen eine ein­ma­lige Son­derzahlung in Höhe von 150 Euro.

Kinder­bonus
Fam­i­lien sind beson­ders von den pan­demiebe­d­ingten Ein­schränkun­gen betrof­fen. Pro Kind wird auf das Kindergeld ein ein­ma­liger Kinder­bonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird
mit dem steuer­lichen Kinder­frei­be­trag ver­gle­ich­bar dem Kindergeld ver­rech­net. Er wird nicht auf die Grund­sicherung angerechnet.

Erle­ichtert­er Zugang zur Grundsicherung
Mit dem erle­ichterten Zugang zum SGB II hat die Bun­desregierung vie­len krisenbe­d­ingt plöt­zlich in Not ger­ate­nen Selb­ständi­gen und Beschäftigten mit kleinen Einkom­men eine Absicherung geboten. Um Sicher­heit in unsicheren Zeit­en zu bieten, wird der erleichterte
Zugang in die Grund­sicherungssys­teme bis zum 31. Dezem­ber 2021 ver­längert ana­log zur pan­demiebe­d­ingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

Mehrw­ert­s­teuersenkung Gastronomie
Gas­tronomiebe­triebe sind von der COVID19-Krise beson­ders betrof­fen und kön­nen durch die beste­hen­den Schließun­gen von der derzeit­i­gen Mehrw­ert­s­teuersenkung nicht prof­i­tieren. Die Mehrw­ert­s­teuer für Speisen in der Gas­tronomie wird daher über den 30. Juni hin­aus befris­tet bis zum 31. Dezem­ber 2022 auf den ermäßigten Steuer­satz von 7% gesenkt.

Unter­stützung der Kul­turschaf­fend­en in der Corona-Krise
Der Kul­turbere­ich ist in der Coro­na-Krise beson­ders betrof­fen. Deshalb wird ein Anschlusspro­gramm für das Ret­tungs- und Zukun­ft­spro­gramm „Neustart Kul­tur“ in Höhe von 1 weit­eren Mil­liarde Euro aufgelegt.

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Anhebung EU-Beihilferahmen, Übersicht Wirtschaftshilfen und digitale Veranstaltung Einzelhandel

Liebe Vor­stand­skol­legin­nen und ‑kol­le­gen, liebe Kreisvor­sitzende unser­er Mittelstands-Union,

auch als Mit­tel­stands-Union haben wir uns für die Anhebung der EU-Bei­hil­fer­ah­men einge­set­zt. Am Don­ner­stag wurde unsere Forderung erfüllt und der bish­erige Klein­bei­hil­fe­gren­ze von 0,8 Mio. auf 1,8 Mio. Euro erhöht (plus 0,2 Mio. Euro de min­imis auf ins­ge­samt 2 Mio. Euro). Die Ober­gren­ze beim Fixkosten­zuschuss wird von 3 Mio. auf 10 Mio. Euro erhöht. Das Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um hat eine Pressemit­teilung zum von der EU-Kom­mis­sion genehmigten erweit­erten Bei­hil­fe-Rah­men veröf­fentlicht. Dies ist eine sehr wichtige Nachricht für von der Pan­demie beson­ders betrof­fene Mit­tel­ständler. Da u.a. einige KfW-Unternehmerkred­ite bei­hil­fer­echtlich in voller Höhe angerech­net wur­den, kon­nten viele Betriebe auf notwendi­ge Hil­f­spro­gramme nicht zugreifen.

Noch eine gute Nachricht gibt es zur Dezem­ber­hil­fe: Früher als angekündigt wur­den Fre­itagabend in Bay­ern die ersten Anträge durch die IHK bewilligt.

Da die Zuschusspro­gramme für Unternehmen und Soloselb­ständi­ge zum Ersatz Coro­na-bed­ingter Ver­luste und Umsatzaus­fälle zunehmend unüber­sichtlich wer­den, hat die vbw ver­sucht, das Wichtig­ste über­sichtlich darzustellen. Aktuell ste­hen drei Pro­gramme zur Ver­fü­gung, drei weit­ere ste­hen an:

Einen guten Überblick liefert auch die vbw-Über­sicht in Tabel­len­form. Diese wurde zum Rechts­stand 28. Jan­u­ar 2021 erstellt. Sie ist allerd­ings bere­its fort­geschrieben auf Neuerun­gen, die kurzfristig einge­führt wer­den und den Unternehmen deut­lich größere För­der­möglichkeit­en zur Ver­fü­gung stellen.

Sehr gerne möchte ich auch nochmal an unsere kom­mende dig­i­tale Ver­anstal­tung „dem Mit­tel­stand eine Stimme ver­lei­hen: Der Einzel­han­del“ am 11. Feb­ru­ar um 18.30 Uhr erinnern.

Viele Grüße und alles Gute!
Ihr Thomas Gep­pert (Bezirksvor­sitzen­der MU Oberbayern)

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Einladung Videokonferenz: Dem Mittelstand eine Stimme verleihen: Der Einzelhandel

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mit­glieder, Fre­unde und Gäste der Mit­tel­stands-Union Oberbayern,

ich lade Sie hier­mit zur virtuellen Ver­anstal­tung (Videokon­ferenz) mit nach­fol­gen­den The­ma ein:

„Dem Mit­tel­stand eine Stimme ver­lei­hen: Der Einzelhandel“ 
mit Wolf­gang Puff, Haupt­geschäfts­führer des Han­delsver­band Bayern
am Don­ner­stag, 11. Feb­ru­ar 2021, von 18.30 bis ca. 20 Uhr

Ein­ladung Einzel­han­del mit Einwahldaten

Wir freuen uns, wenn Sie zahlre­ich teil­nehmen und möcht­en auch nochmal an unsere Ver­anstal­tung am kom­menden Mittwoch zum The­ma Gast­gewerbe erin­nern:

Ein­ladung Gast­gewerbe am 27.01.2021 um 18:30 Uhr — mit Einwahldaten

Mit mit­tel­stands-fre­undlichen Grüßen
Ihr
Dr. Thomas Geppert
Bezirksvor­sitzen­der MU Oberbayern

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