Aktuelle Info der IHK für München und Oberbayern

4 Mil­liar­den Euro — diese enorme Summe hat die IHK im Rah­men der Coro­na-Wirtschaft­shil­fen seit Juli 2020 an notlei­dende Selb­ständi­ge, Betriebe und Ein­rich­tun­gen in Bay­ern aus­bezahlt. Als Bewil­li­gungsstelle für den gesamten Freis­taat kon­nten wir inzwis­chen bere­its 90 % der 230.000 Anträge abschließend bear­beit­en. Diesen Zwis­chen­stand haben wir zum Anlass für eine Auswer­tung der Antrags- und Förderzahlen nach Regierungs­bezirken genom­men. Sie find­en die genauen Dat­en in der beige­fügten Pressemitteilung.

Darüber hin­aus möcht­en wir Sie mit der inzwis­chen fün­ften Aus­gabe unser­er Info-Doku­mente über den aktuellen Sach­stand und die jüng­sten Entwick­lun­gen bei den Hil­f­spro­gram­men informieren. Das Fact­sheet, die tage­sak­tuelle Sta­tis­tik und neueste Pro­gram­müber­sicht find­en Sie eben­falls im Anhang. Im Fokus des Fact­sheets ste­hen dieses Mal die Über­brück­ung­shil­fe III und die
neu aufge­set­zte Härte­fall­hil­fe. Die Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen wer­den wir auch an die Mit­glieder der IHK-Vol­lver­samm­lung, der Poli­tik auf Bun­des- und Lan­desebene sowie aus­gewählten Part­ner-Organ­i­sa­tio­nen übermitteln.

Aus­blick: Heute endet die Antrags­frist bei den drei Pro­gram­men November‑, Dezem­ber- und Bay­erische Okto­ber­hil­fe. Damit geht indes keine Min­derung der Arbeitsin­ten­sität ein­her. Durch die Prü­fung von kom­plex­en Erstanträ­gen, die Bear­beitung zahlre­ich­er Änderungs­fälle und die Aus­gestal­tung der neuen Härte­fall­hil­fe unter­stützen wir die notlei­den­den Betriebe auch in den näch­sten Monat­en mit voller Kraft.

Bei Rück­fra­gen ste­he ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Corona_Wirtschaftshilfen_Factsheet_IHK_30042021 Corona_Wirtschaftshilfen_PM_Regierungsbezirke_IHK_30042021 Corona_Wirtschaftshilfen_Programmübersicht_IHK_30042021 Corona_Wirtschaftshilfen_Statistik_IHK_30042021

Fre­undliche Grüße

Dr. Robert W. Obermeier
Chefvolk­swirt
Leit­er der Abteilung Ehre­namt, Region
Bere­ich Hauptgeschäftsführung

IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Tele­fon: 089 5116–1243
Fax: 089 5116–81243
E‑Mail: robert.obermeier@muenchen.ihk.de
Inter­net: www.ihk-muenchen.de

dem Mittelstand eine Stimme verleihen: Wirtschaftliche Schieflage — was nun?

Im Namen der Mit­tel­stands-Union (MU) der beteiligten CSU-Bezirksver­bände darf ich Sie deshalb zu unserer
virtuellen Ver­anstal­tung (Videokon­ferenz):
dem Mit­tel­stand eine Stimme verleihen:
Wirtschaftliche Schieflage — was nun?
mit Sebas­t­ian Brehm, Bun­destagsab­ge­ord­neter und Steuer­ber­ater über die geplanten weit­eren Maß­nah­men der Bundesregierung
und Ste­fan Sendlinger, Direk­tor der VR Bank Rot­tal Inn über die Stel­lung und Funk­tion der Banken bei der Kred­itver­gabe und Unter­stützung von mit­tel­ständis­chen Unternehmen
sowie Dr. Markus Schädler, Fachan­walt für Insol­ven­zrecht, über die rechtlichen Gegeben­heit­en im Falle ein­er Insolvenz
am Fre­itag, 30. April 2021, um 18.00 Uhr
sehr her­zlich ein­laden und um Ihre aktive Teil­nahme bitten.

Ein­ladung als PDF mit Zugangsdaten

Neueste Info — Testangebotspflicht …

Ab 20. April ist die Tes­tange­bot­spflicht in Kraft getreten. Damit wer­den Arbeit­ge­ber verpflichtet, Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern, die nicht im Home­of­fice arbeit­en, wöchentlich min­destens einen Coro­na-Test anzu­bi­eten. Die Teil­nahme an dem Tes­tange­bot ist für die Mitar­beit­er frei­willig. Beschäftigten­grup­pen mit beson­ders hohen Infek­tion­srisiken sollen zweimal pro Woche ein entsprechen­des Ange­bot erhal­ten. Bitte beacht­en Sie die Zusam­men­fas­sung der wichtig­sten Fra­gen. Möcht­en Sie sich gerne selb­st oder Mitar­beit­er schulen lassen, um pro­fes­sionelle Schnell­test selb­ständig durch­führen zu kön­nen, dann find­en Sie auf der Inter­net­seite der IHK weit­erge­hende Informationen.

Über­brück­ung­shil­fe III: Neu- und Änderungsanträge

Laut Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um kön­nen ab sofort Neuanträge auf Über­brück­ung­shil­fe III ein­schließlich des Eigenkap­i­talzuschuss­es gestellt wer­den. Voraus­sichtlich Ende April kön­nen dann bei bere­its beste­hen­den Anträ­gen Änderungsanträge auf Eigenkap­i­talzuschuss gestellt werden.

Dieser Infor­ma­tion ist zu ent­nehmen, dass — anders als zunächst zu hof­fen stand — der Eigenkap­i­talzuschuss expliz­it beantragt wer­den muss. Wer also bere­its einen Antrag auf Über­brück­ung­shil­fe III gestellt hat, muss einen Änderungsantrag ein­re­ichen, um den Eigenkap­i­talzuschuss zu erhalten.

Aktuelle Änderungsverord­nung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Am 16. April wurde die Bay­erische Infek­tion­ss­chutz­maß­nah­men­verord­nung erneut geän­dert. Beson­ders rel­e­vant ist der neu einge­fügte § 25 Absatz 2, wonach die Kreisver­wal­tungs­be­hör­den in Land­kreisen / Städten mit ein­er Inzi­denz über 200 tägliche verpflich­t­ende Tes­tun­gen der präsen­ten Mitar­beit­er von Betrieben ein­führen kön­nen. Konkret heißt es:

“In Land­kreisen und kre­is­freien Städten, in denen eine 7‑Tage-Inzi­denz von 200 über­schrit­ten wird, kann die zuständi­ge Kreisver­wal­tungs­be­hörde durch All­ge­mein­ver­fü­gung anord­nen, dass Beschäftigte bes­timmter Betriebe und Ein­rich­tun­gen nur dann in Präsenz am Arbeit­splatz einge­set­zt wer­den dür­fen, wenn sie zu Beginn des Arbeit­stages über den Nach­weis eines vor höch­stens 24 Stun­den vorgenomme­nen POC-Anti­gen­tests oder Selb­sttests oder eines vor höch­stens 48 Stun­den vorgenomme­nen PCR-Tests in Bezug auf eine Infek­tion mit dem Coro­n­avirus SARS-CoV­‑2 mit neg­a­tivem Ergeb­nis verfügen.“

Zusam­men­fas­sung und Überblick Tes­tange­bot­spflicht als PDF

Kopf­bild: pix­abay webandi

 

 

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