Ergebnisse der Kabinettsitzung vom 28.07.2021

Zur Umset­zung der neuen Regelun­gen hat das Bay­erische Gesund­heitsmin­is­teri­um die entsprechen­den Änderun­gen im Rah­men der Verord­nung zur Änderung der Dreizehn­ten Bay­erischen Infek­tion­ss­chutz­maß­nah­men­verord­nung vom 27. Juli 2021 verkün­det; beglei­t­end dazu wurde eine Begrün­dung der Änderun­gen veröffentlicht.

Die kon­so­li­dierte Fas­sung der geän­derten 13. Infek­tion­ss­chutz­maß­nah­men­verord­nung find­en Sie im Anhang.

Coro­na-Härte­fall­hil­fe: Ver­längerung bis September

Die Bay­erische Staat­sregierung hat grünes Licht für die Ver­längerung der Bay­erischen Coro­na-Härte­fall­hil­fe gegeben. Der Förderzeitraum umfasst nun auch die Monate Juli bis Sep­tem­ber 2021 (bish­er Novem­ber 2020 bis Juni 2021). Der Zeitraum der Bay­erischen Härte­fall­hil­fe entspricht damit dem der Über­brück­ung­shil­fe des Bun­des, die als Über­brück­ung­shil­fe III Plus eben­falls bis Sep­tem­ber 2021 ver­längert wurde.

Die Härte­fall­hil­fe fördert Unternehmen und Selb­st­ständi­ge, die auf­grund Coro­na-bed­ingter Umsatzein­brüche in ihrer Exis­tenz bedro­ht sind, aber bish­er keine staatlichen Hil­fen bekom­men kon­nten. Erstat­tet wer­den betriebliche Fixkosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

Mit dem Pro­gramm wird auch die Antrags­frist der Bay­erischen Coro­na-Härte­fall­hil­fe um zwei Monate ver­längert. Anträge kön­nen bis 31. Okto­ber 2021 über einen prüfend­en Drit­ten, zum Beispiel einen Steuer­ber­ater, gestellt wer­den. Eine eigens ein­berufene Härte­fal­lkom­mis­sion entschei­det im Einzelfall über eine Förderung. Die Indus­trie- und Han­del­skam­mer München und Ober­bay­ern ist Bewil­li­gungsstelle und zahlt die Hil­fen aus.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Bay­erischen Härte­fall­hil­fe find­en Sie hier.

Verod­nung als PDF

Sommernewsletter

Liebe Mit­glieder der MU, sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns sehr, dass Sie auf unser­er Web­site vorbeischauen.
Die Som­mer­fe­rien ste­hen vor der Türe und wir sehnen uns alle nach so langer Zeit der Coro­na-Ein­schränkun­gen nach Nor­mal­ität. Viele von uns haben ihren Urlaub wieder in einem anderen Land geplant und freuen sich schon, ein­mal ein wenig abzuschal­ten und Kraft zu tanken. Per­sön­liche Tre­f­fen sind wieder möglich und das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben nimmt wieder Fahrt auf. Wie lange haben wir alle Ver­anstal­tun­gen nur noch über Zoom oder andere Video-Kon­ferenz-Anbi­eter durchge­führt. Jet­zt haben wir es geschafft, die Inzi­denz­zahlen sind so niedrig, dass im Herb­st sog­ar wieder Messen erlaubt sind. Wie sehr haben wir diesen Zeit­punkt herbeigesehnt.

Lei­der haben sich jedoch einige Branchen noch immer nicht erholt und manche wer­den ihren Betrieb aufgeben müssen. Erfreulich ist jedoch, dass die Ten­den­zen und Umfragew­erte bei ein­er Befra­gung der IHK für München und Ober­bay­ern sehr pos­i­tiv aus­ge­fall­en sind. Wir sind in der glück­lichen Lage, dass wir in einem pros­perieren­den Land­kreis leben und viele von uns hier arbeit­en können.

Trotz aller pos­i­tiv­en Aus­sicht­en, bitte ich Sie, auch in den kom­menden Wochen immer vor­sichtig und umsichtig zu sein. Passen wir auf, damit wir in diesem Jahr gut in den Herb­st kom­men. Helfen wir alle mit, dass die Coro­na-Neuin­fek­tio­nen nach den Som­mer­fe­rien nicht wieder in die Höhe gehen.

Ich wün­sche Ihnen auf diesem Wege schöne und erhol­same Ferien und freue mich auf ein gesun­des und per­sön­lich­es Wieder­se­hen bei unser­er Mitgliederversammlung.

Mit den besten Grüßen verbleibe ich
Ihre
Chris­tine Unzeitig
MU-Kreisvor­sitzende Dachau

Kopf­bild: pix­abay pixel2013

Kurzleitfaden Schadensausgleich, Neustarthilfe Plus, Beschluss Seeon und Wahlkorridor

Kur­zleit­faden zur Bun­desregelung Schadensausgleich

Das Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um hat zum neuen Schaden­sregime „Bun­desregelung Schaden­saus­gle­ich“, der einen weit­eren Bei­hil­fer­ah­men von bis zu 40 Mil­lio­nen Euro pro Unternehmen umfasst, einen Kurzüberblick veröf­fentlicht, den Sie hier find­en.

Weit­ere Details zur „Bun­desregelung Schaden­saus­gle­ich“ find­en sich hier in den FAQs zu Bei­hil­fer­egelun­gen, dort ins­beson­dere unter Punkt A) IV.

Antragsstart für die Neustarthil­fe Plus

Ab sofort kön­nen Soloselb­st­ständi­ge, Ein-Per­so­n­en-Kap­i­talge­sellschaften, unständig Beschäftigte und kurz befris­tete Beschäftigte in den Darstel­len­den Kün­sten einen Direk­tantrag auf Neustarthil­fe Plus stellen. Mehr dazu hier.

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