Neue Corona-Regeln — “Wellenbrecher”

Auf der Grund­lage des MPK-Beschlusses plant die Bay­erische Staat­sregierung fol­gende weit­ere Schritte:

  • „de-fac­to-Lock­down“ für Ungeimpfte: Es dür­fen sich nur noch max­i­mal fünf Per­so­n­en aus zwei Haushal­ten tre­f­fen. Kinder unter 12 Jahren sowie Geimpfte wer­den dabei nicht mit eingerechnet.
  • 2G und 2G Plus wird mas­siv ver­schärft und aus­geweit­et: auch bei kör­per­na­hen Dien­stleis­tun­gen, Hochschulen, Volk­shochschulen, Fahrschulen, …
  • In der Gas­tronomie bleibt es vor­erst bei 2G, jedoch gilt eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr
  • 2G Plus, also die Pflicht auch für Geimpfte und Gene­sene einen Schnell­test vor­legen zu müssen, wird aus­geweit­et. Konkret sind alle kul­turellen Ver­anstal­tun­gen betrof­fen, genau­so wie sportliche Ver­anstal­tun­gen. Es gilt dort eine Ober­gren­ze von 25 Prozent mit Abstand und Maske. Das heißt, nur noch ein Vier­tel der Besuch­er dür­fen hinein. Das gilt auch für alle Freizeit­ein­rich­tun­gen und Messen.
  • Clubs, Bars und die gesamte Nacht­gas­tronomie wer­den geschlossen
  • Die Kon­trollen wer­den mas­siv ver­schärft und ausgeweitet
  • Alle Jahres- und Wei­h­nachtsmärk­te wer­den abgesagt
  • Die finanzielle Unter­stützung soll verän­dert und verbessert werden

Bei regionaler Inzidenz ab 1000 – Notbremse setzt ein:

In Regio­nen mit beson­ders hohen Inzi­den­zen gehen die Maß­nah­men weit­er. Über­all wo 2G und 2G Plus gilt, muss geschlossen wer­den (auch Gas­tronomie, Beherber­gung und kör­per­na­he Dien­stleis­tun­gen). Han­del bleibt offen, aber Beschränkung auf 20 m² pro Person.

Land­kreise mit ein­er 7‑Tages-Inzi­denz von über 1000 sind nach aktuellem Stand:

• Land­kreis Freyung-Grafenau
• Land­kreis Passau
• Land­kreis Rottal-Inn
• Land­kreis Dingolfing-Landau
• Land­kreis Landshut
• Land­kreis Mühldorf am Inn
• Land­kreis Traunstein
• Land­kreis Bercht­es­gaden­er Land

Die neuen Regelun­gen sollen vor­erst befris­tet bis 15. Dezem­ber gelten.

Die konkrete Über­sicht zu den neuen “Wellenbrecher”-Maßnahmen find­en Sie im Anhang.

Min­is­ter­präsi­dent Markus Söder will am kom­menden Dien­stag im Land­tag eine Regierungserk­lärung abgeben. Anschließend sollen die Schritte im Plenum disku­tiert wer­den. Voraus­sichtlich kom­menden Mittwoch treten die neuen Änderun­gen in Kraft.

Bundesrat verabschiedet Infektionsschutzgesetz

Einen Tag nach der beschlosse­nen Änderung des Infek­tion­ss­chutzge­setz durch den Bun­destag hat auch der Bun­desrat dem Gesetz ein­stim­mig zuges­timmt. Auch die union­s­ge­führten Bun­deslän­der stimmten ent­ge­gen ander­er voriger Ankündi­gun­gen zu. Damit kom­men die nach­ste­hen­den Änderun­gen. Zudem gibt es eine Über­gangs­frist bis zum 15. Dezem­ber. Von dieser hat neben Sach­sen auch Bay­ern Gebrauch gemacht.

Zu den Änderun­gen gehört, dass die Epi­demis­che Lage von nationaler Trag­weite am 25. Novem­ber aus­läuft. Stattdessen wird ein Maß­nah­menkat­a­log vorge­se­hen, zu dem unter anderem bun­desweit gel­tende 3G-Regelun­gen in öffentlichen Verkehrsmit­teln und am Arbeit­splatz gehören. Schär­fere Coro­na-Maß­nah­men der Län­der sind weit­er­hin möglich. Aus­drück­lich sollen die Län­der die Möglichkeit erhal­ten, Kon­tak­tbeschränkun­gen im pri­vat­en und öffentlichen Raum zu regeln. Das umfasst auch 3G und 2G-Regelun­gen, beispiel­sweise in der Gastronomie.

Von den Län­dern kön­nen damit nicht beschlossen werden:

  • Unter­sa­gung oder Beschränkung des Betriebs von gas­tronomis­chen Einrichtungen,
  • Unter­sa­gung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  • Unter­sa­gung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt ins­beson­dere für touris­tis­che Reisen,
  • Schließung oder Beschränkung von Betrieben, Gewer­ben, Einzel- oder Großhandel,
  • Unter­sa­gung oder Beschränkung von Sportver­anstal­tun­gen und der Sportausübung.

Das Fälschen von Impf­nach­weisen und Testergeb­nis­sen wird kün­ftig mit hohen Strafen belegt.

Verlängerung des Rahmens für staatliche Beihilfen

Eine wichtige Entschei­dung ist vor zwei Tagen von der Europäis­chen Kom­mis­sion getrof­fen wor­den. Diese hat den befris­teten Rah­men für staatliche Bei­hil­fen während der Coro­na-Pan­demie (Tem­po­rary Frame­work) bis zum 30.6.2022 ver­längert und erweitert.

Der geän­derte Bei­hil­fer­ah­men sieht ins­beson­dere fol­gende Neuerun­gen vor:

  • Erhöhung der Ober­gren­zen für Klein­bei­hil­fen auf € 2,3 Mio. (bis­lang € 1,8 Mio.)
  • Erhöhung der Ober­gren­zen für Fixkosten­hil­fe auf € 12 Mio. (bis­lang € 10 Mio.)
  • Ver­längerung des Befris­teten Rah­mens bis 30.6.2022 (bis­lang Befris­tung bis 31.12.2021)
  • Weit­ere Möglichkeit­en zur Restruk­turierung von Krediten
  • Ein­führung von zwei neuen Förderin­stru­menten: „Investi­tion­shil­fen für einen nach­halti­gen Wieder­auf­bau“ und „Liq­uid­ität­shil­fen“.

Zahlre­iche deutsche Hil­f­s­maß­nah­men während der Pan­demie haben ihre bei­hil­fer­echtliche Grund­lage in dem Befris­teten Rah­men der Europäis­chen Kom­mis­sion. Hier­auf gestützt sind beispiel­sweise die Über­brück­ung­shil­fe, ver­schiedene KfW-Kred­ite sowie Teile der außeror­dentlichen Wirtschaft­shil­fe (Novem­ber-/Dezem­ber­hil­fe). Mit den heute beschlosse­nen Änderun­gen wird der bei­hil­fer­echtliche Spiel­raum für eine effek­tive Unter­stützung der Unternehmen in der Pan­demie erweit­ert und konsolidiert.

Die Pressemit­teilung des BMWi zu diesem The­ma find­en Sie hier.

2021–11-18_Beschluss_MPK_mit_BKin_Coronapandemie U__bersicht_neue_Massnahmen

MU-Info: Bericht aus der Kabinettssitzung / FAQs zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Am 4. Novem­ber hat der bay­erische Min­is­ter­rat getagt und ganz entschei­dende Beschlüsse gefasst. So wurde u.a. die Kranken­hausam­pel, die derzeit noch auf Grün ste­ht, über­ar­beit­et. Ab Sam­stag greift die gelbe Stufe bere­its, wenn in Bay­ern mehr als 450 Inten­siv­bet­ten mit Coro­na-Infizierten belegt sind. Und nach­dem wir mit 458 Bet­ten knapp darüber liegen, ist eine bay­ern­weite Ver­schär­fung der Schutz­maß­nah­men ab Sam­stag äußerst wahrschein­lich. Dann gilt u.a. die FFP2-Maske statt der medi­zinis­chen Maske, 3Gplus statt 3G und 2G statt 3Gplus.

Den gesamten Bericht find­en Sie unter fol­gen­dem Link: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-3-november-2021/?seite=5062

BDA-FAQs zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Die BDA hat ihre FAQs zur SARS-CoV-2-Arbeitss­chutzverord­nung und zur mobilen Arbeit aktu­al­isiert. Die über­ar­beit­ete Fas­sung find­en Sie in der Anlage 1. Ergänzend auch noch ein Papi­er der DGUV mit Hand­lung­sh­in­weisen zum Umgang mit geimpften und gene­se­nen Per­so­n­en am Arbeit­splatz (Anlage 2). Dieses gibt Anhalt­spunk­te, bei welchen Coro­na-Arbeitss­chutz­maß­nah­men ggf. Erle­ichterun­gen für 2G-Beschäftigte möglich sind.

Anlass für die Über­ar­beitung der BDA-FAQs war die zunehmende Ein­führung von 3G- bzw. 2G-Regeln in den Betrieben oder bei Kun­den des Arbeit­ge­bers in Kom­bi­na­tion mit dem Weg­fall des kosten­losen Bürg­ertes­tange­bots am 11. Okto­ber 2021.

Anl_1_B­DA_­FAQ_C-Arb­SchV_Nov_2021

Anl_2_DGUV_Hinweise_zum_Umgang_mit_Geimpften_Okt_2021

 

MU-Info: MU-Bezirksversammlung / Überbrückungshilfe III Plus / FAQs online / Änderung der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Bericht MU-Bezirksversammlung

Am Mon­tag fand unsere Bezirksver­samm­lung mit Neuwahlen statt. Die Res­o­nanz war pos­i­tiv und auch mit nahezu 100 Teil­nehmern kön­nen wir von ein­er erfol­gre­ichen Ver­anstal­tung sprechen. Neben dem inhaltlichen Schw­er­punkt „Mit­tel­stand stärken für attrak­tive Innen­städte“ stand insb. die Neuwahl des Bezirksvor­standes und der Delegierten im Fokus.

MU Bezirksvorstand 2021

Die Ergeb­nisse sind wie folgt:

Vor­sitzen­der:
Dr. Thomas Gep­pert (RO-Land)

Stel­lv. Vorsitzende:
Walenti­na Dahms (EBE), Richard Graßl (BGL), Dr. Uwe Kirst (FS), Dr. Andreas Lenz, MdB (EBE)

Schrift­führerin­nen:
Clau­dia Huber (FFB), Annette Fis­ch­er (LL)

Schatzmeis­ter:
Andrew Gadil­he (STA)

Beisitzer:
Dr. Max von Bre­dow (RO-Land), Thomas Brey­er (TS), Klaus Eck­er (WM), Ker­stin Eck­stein (DAC), Michael Egert (FFB), Man­fred Herz (STA), Anna Marx (TS), Hans Medele (WM), Simon Red­dig (FS), Tobias Thal­ham­mer (München-Land)

Kassen­prüfer:
Peter Fleis­ch­er, Dr. Benedikt Rüchardt.

Delegierte in die Landesversammlung:
Dr. Thomas Gep­pert, Dr. Max von Bre­dow, Clau­dia Huber, Dr. Andreas Lenz, MdB, Michael Kießling, MdB, Thomas Lemke, Annette Fis­ch­er, Hans Medele, Ker­stin Eck­stein, Andrew Gadil­he, Inge Geißler, Man­fred Herz und Robert Aigner.

Ersatzdelegierte:
Dr. Kon­stanze Baier-Heim­städt, Simon Red­dig, Mar­tin Josef Greimel, Klaus Eck­er, Andreas Wieser, Heiko Arndt, Dr. Benedikt Rüchardt, Peter Fleis­ch­er, Chris­t­ian Schön­berg­er, Claus Egger, Thomas Brey­er, Ste­fan Seif­fert und Wolf­gang Schillmeier.

Die Lan­desver­samm­lung find­et am 6. Novem­ber vor­mit­tags in Bad Aib­ling statt. Eine Ein­ladung liegt noch nicht vor. Bitte informieren Sie Ihre Delegierten bere­its vorab.

An dieser Stelle nochmals her­zlichen Dank an unseren langjähri­gen Schatzmeis­ter Rain­er Simon und unsere bei­den langjähri­gen Bezirksvor­standsmit­glieder Lydia Mair und Mario Lössl


Unternehmen können ab heute Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

Von der Coro­na-Pan­demie betrof­fene Unternehmen kön­nen nun Anträge auf die bis zum Jahre­sende ver­längerte Über­brück­ung­shil­fe III Plus für den Förderzeitraum Okto­ber bis Dezem­ber 2021 stellen. Die Anträge sind — wie immer — durch prüfende Dritte über die Plat­tform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzure­ichen. Die Antrags­frist wird bis zum 31. Dezem­ber 2021 ver­längert. Die maßge­blichen Förderbe­din­gun­gen sind in Form von FAQ auf der Plat­tform veröffentlicht.

Die bis Jahre­sende ver­längerte Über­brück­ung­shil­fe III Plus ist inhaltlich nahezu unverän­dert zur Über­brück­ung­shil­fe III Plus für die Monate Juli bis Sep­tem­ber. Auch in der ver­längerten Über­brück­ung­shil­fe III Plus sind Unternehmen mit einem Coro­na-bed­ingten Umsatzein­bruch von min­destens 30 Prozent antrags­berechtigt. Außer­dem kön­nen all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Über­brück­ung­shil­fe III antrags­berechtigt und im Juli von der Hochwasserkatas­tro­phe betrof­fen waren.

Unternehmen, die bere­its die Über­brück­ung­shil­fe III Plus für die Monate Juli bis Sep­tem­ber 2021 erhal­ten haben, und weit­ere Hil­fe benöti­gen, kön­nen die Förderung für die Ver­längerungsmonate Okto­ber bis Dezem­ber 2021 ein­fach über einen Änderungsantrag erhal­ten. Alle Unternehmen, die bis­lang noch keinen Antrag auf Über­brück­ung­shil­fe III Plus gestellt haben, kön­nen jet­zt einen Erstantrag für die volle Förder­pe­ri­ode Juli bis Dezem­ber 2021 stellen. Damit die Hil­fen schnell wirken, kön­nen die Unternehmen bei Erstanträ­gen auch Abschlagszahlun­gen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten.

Ver­längert wird auch die Neustarthil­fe Plus für Soloselb­ständi­ge. Für den Zeitraum Okto­ber bis Dezem­ber kön­nen Soloselb­st­ständi­ge, deren Umsatz durch Coro­na weit­er eingeschränkt ist, damit zusät­zlich bis zu 4.500 Euro Unter­stützung erhal­ten. Die Antragsstel­lung in der Neustarthil­fe Plus für das 4. Quar­tal ist voraus­sichtlich Mitte Okto­ber möglich. Details zur Antragsstel­lung wer­den zeit­nah auf der Plat­tform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.

Die ganze Mel­dung find­en Sie hier.

FAQs zur ver­längerten Über­brück­ung­shil­fe online

Nach­dem die Über­brück­ung­shil­fe III Plus bis Ende des Jahres ver­längert wurde, haben die Bun­desmin­is­te­rien für Wirtschaft und Finanzen jet­zt auch die zuge­höri­gen FAQs aktu­al­isiert. Es han­delt sich ganz über­wiegend um redak­tionelle Änderun­gen. Die bish­eri­gen materiellen Regelun­gen der Über­brück­ung­shil­fe 3 Plus gel­ten also unverän­dert weit­er. Wichtige Infor­ma­tio­nen sind:

Antrags­frist für die ver­längerte Über­brück­ung­shil­fe III Plus (Frage 3.7.):

Erstanträge und Änderungsanträge kön­nen bis zum 31. Dezem­ber 2021 gestellt wer­den. Eine Antrag­stel­lung ist nur ein­mal möglich. Änderungsanträge sind hier­bei ausgenommen.

Rück­wirk­ende Anträge für die ersten drei Phasen der Über­brück­ung­shil­fe kön­nen im Rah­men der vierten Phase nicht gestellt werden.

Was zu beacht­en ist, wenn die Ver­längerung der Über­brück­ung­shil­fe III Plus in Anspruch genom­men wird (Frage 3.20):

Auf­grund der Ver­längerung der Über­brück­ung­shil­fe III Plus von Okto­ber bis Dezem­ber 2021 kön­nen Änderungsanträge zum Zwecke der Inanspruch­nahme der ver­längerten Förderung gestellt wer­den. Voraus­set­zung hier­für ist, dass Sie bere­its einen Antrag auf Über­brück­ung­shil­fe III Plus für Monate im Zeitraum Juli bis Sep­tem­ber 2021 gestellt haben, der bewil­ligt oder teil­be­wil­ligt wurde.

Was bei ein­er Geschäft­sauf­gabe bzw. Insol­venz zu beacht­en ist (Frage 5.1):

Wird die Über­brück­ung­shil­fe III Plus nur für Monate im Zeitraum Juli bis Sep­tem­ber 2021 beantragt, sind die Zuschüsse zurück­zuzahlen, wenn die Antrag­stel­lerin oder der Antrag­steller die Geschäft­stätigkeit vor dem 30. Sep­tem­ber 2021 dauer­haft ein­stellt. Wird die Über­brück­ung­shil­fe III Plus hinge­gen auch für min­destens einen Monat im Zeitraum Okto­ber bis Dezem­ber 2021 beantragt, sind die Zuschüsse zurück­zuzahlen, wenn der Antrag­steller seine Geschäft­stätigkeit vor dem 31. Dezem­ber 2021 dauer­haft ein­stellt. Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäfts­be­trieb eingestellt haben oder das Insol­ven­zver­fahren angemeldet haben, ist aus­geschlossen. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen seine Geschäft­stätigkeit zwar nach dem oben genan­nten Stich­tag (30. Sep­tem­ber 2021 beziehungsweise 31. Dezem­ber 2021), jedoch vor Auszahlung der Zuschüsse dauer­haft einstellt.

Verord­nung zur Änderung der Vierzehn­ten Bay­erischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Am 5. Okto­ber wurde die Verord­nung zur Änderung der Vierzehn­ten Infek­tion­ss­chutz­maß­nah­men­verord­nung veröf­fentlicht. Diese sieht in § 3a ins­beson­dere Erle­ichterun­gen bei frei­willig weit­erge­hen­den Zugangs­beschränkun­gen vor. Über den DEHOGA Bay­ern möchte ich Ihnen ein Über­sichts­blatt als Anlage zukom­men lassen, das branchenüber­greifend wichtige Ori­en­tierun­gen enthal­ten kann.

Hin­weis­blatt Zugangsarten als PDF zum Download

 

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