MU-Einladung: Videokonferenz zur Überprüfung der Corona-Soforthilfe 2020

Liebe Mit­glieder,

vor Kurzem haben viele Mit­tel­ständler ein Erin­nerungss­chreiben zur Verpflich­tung zur Über­prü­fung der erhal­te­nen Coro­na-Soforthil­fe des Freis­taates Bay­ern erre­icht. Gemeint sind die zwis­chen März und Mai 2020 aus­gezahlten Liq­uid­ität­shil­fen. Diese Schreiben irri­tieren zum Teil und so bedrohlich sie einem vorkom­men mögen, am Ende sind sie ver­mut­lich die let­zte Han­dre­ichung um ein Strafver­fahren zu vermeiden.

Infor­ma­tio­nen dazu find­et man auf der Web­site des Wirtschaftsmin­is­teri­ums unter: www.stmwi.bayern.de/foerderungen/soforthilfe-corona.

Da uns darüber hin­aus zahlre­iche Fra­gen erre­ichen, haben wir kurzfristig zu diesem The­ma eine Videokon­ferenz ange­set­zt. Diese find­et mit Erich Nagl, Vor­stand, ETL ADHOGA Steuer­ber­atungs­ge­sellschaft AG am kom­menden Don­ner­stag, 22. Dezem­ber 2022, um 16.00 Uhr statt.

Die Ein­ladung mit Zugangs­dat­en find­en Sie im Anhang und nach­ste­hend. Geben Sie die Ein­ladung sehr gerne an Inter­essierte weiter.

Don­ner­stag, 22. Dezem­ber 2022

16:00 | (UTC+01:00) Ams­ter­dam, Berlin, Bern, Rom, Stock­holm, Wien | 2 Stunden

Meet­ing beitreten

Weit­ere Meth­o­d­en zum Beitreten:

Über den Meet­ing-Link beitreten

https://csu-landesleitung.webex.com/csu-landesleitung/j.php?MTID=m2e223e84ff73328a2cf2e2093635518d

Mit fre­undlichen Grüßen

Dr. Thomas Geppert
Bezirksvor­sitzen­der MU Oberbayern

Ein­ladung als PDF

 

 

Bayerischer Mittelstandstag im KCC Bad Windsheim am 10.12.2002

In Bad Wind­sheim trafen sich ca. 130 Mit­tel­ständler zum Bay­erischen Mit­tel­stand­stag, da nach dem Weg­gang und Partei­wech­sel von Franz Pschier­er ein neuer Lan­desvor­stand der Mit­tel­stand­sunion zu wählen war.

Dr. Markus Söder
Dr. Markus Söder

Min­is­ter­präsi­dent und Parteivor­sitzen­der Dr. Markus Söder hielt eine mitreißende Rede, in der er alle derzeit wichti­gen Unternehmerthe­men ansprach. Auch die Gle­ich­stel­lung von Studi­um und Meis­ter­aus­bil­dung betonte er, vor allem, dass auch die Meis­ter­aus­bil­dung wie das Studi­um kosten­los sein soll. Er ern­tete dafür minuten­lange, ste­hende Ovationen.

Die anschließende Wahl des MU Lan­desvor­sitzen­den war ein span­nen­des Kopf-an-Kopf-Ren­nen des Nürn­berg­ers Sebas­t­ian Brehm und des Ober­bay­erischen MU-Bezirksvor­sitzen­den Dr. Thomas Geppert.

Sebastian Brehm
Sebas­t­ian Brehm
Dr. Thomas Geppert
Dr. Thomas Geppert

Mit knap­per Mehrheit fiel die Wahl auf Sebas­t­ian Brehm, der nach gewonnen­er Wahl umge­hend Thomas Gep­pert als stel­lvertre­tenden Vor­sitzen­den vorschlug, um gemein­sam die Geschicke des Mit­tel­stands der CSU die näch­sten zwei Jahre zu gestalten.

 

Mit dabei u.a. unsere Dig­i­talmin­is­terin Judith Ger­lach, die Kreisvor­sitzende der MU Fürsten­feld­bruck, Gabriele Diet­rich, Michael Nie­der­mair in Per­son­alu­nion MU und Kreisvor­sitzen­der AKS Dachau und die Kreisvor­sitzende der MU Dachau, Chris­tine Unzeitig.

MU-Info: Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden / Gas- und Strompreisbremse / Telefonische Krankschreibung

Dezem­ber-Soforthil­fen für Gas- und Wärmekunden

Nach dem Bun­destag hat nun auch der Bun­desrat die Dezem­ber-Soforthil­fen für Let­ztver­brauch­er von Erdgas und Kun­den von Wärme gebil­ligt. Das Gesetz kann daher nach Unterze­ich­nung durch den Bun­de­spräsi­den­ten wie geplant in Kraft treten.

Haushalt­skun­den und kleinere Unternehmen mit einem Jahresver­brauch bis zu 1,5 Mil­lio­nen Kilo­wattstun­den Gas wer­den so ent­lastet — als Über­brück­ung, bis im näch­sten Jahr die geplante Gaspreis­bremse wirkt. Konkret ent­fällt für Let­ztver­brauch­er von leitungs­ge­bun­den­em Erdgas, die SLP-Kun­den oder RLM-Kun­den mit einem Jahresver­brauch von weniger als 1,5 Mio. kWh sind, im Dezem­ber 2022 die Pflicht, eine ver­traglich vere­in­barte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leis­ten. Beträge, die Let­ztver­brauch­er frei­willig den­noch zahlen, sind in der näch­sten Rech­nung vom Erdgasliefer­an­ten zu berück­sichti­gen. In Bezug auf Wärmeliefer­un­gen sind Wärmev­er­sorgung­sun­ternehmen zu ein­er finanziellen Kom­pen­sa­tion ihrer Kun­den für deren im Dezem­ber 2022 zu leis­ten­den Zahlung verpflichtet. Diese ist bis 31. Dezem­ber 2022 zu leis­ten. Für Mieter, die keine eige­nen Verträge mit den Energieliefer­an­ten haben, son­dern über Nebenkostenabrech­nun­gen betrof­fen sind, sind dif­feren­zierte Son­der­regeln je nach Ver­trags­gestal­tung gegenüber der Ver­mi­eter­seite vorgesehen.

FAQs zur Dezem­ber-Soforthil­fe find­en Sie hier.

Gas- und Strompreisbremse

Mit­tler­weile liegt auch ein erster Geset­zen­twurf zur Gaspreis­bremse vor. Wie bere­its berichtet soll diese für 80 Prozent des geschätzten Jahresver­brauchs bei zwölf Cent brut­to pro Kilo­wattstunde liegen und ab März 2023 bis April 2024 gel­ten. Für Indus­triekun­den und große Unternehmen mit mehr als 1,5 Mil­lio­nen Kilo­wattstun­den (RLM-Ver­brauch­er) sind ab Jan­u­ar für 70 Prozent des Jahresver­brauchs bezo­gen auf den Ref­erenzzeitraum Novem­ber 2021 bis Okto­ber 2022 sieben Cent net­to vorge­se­hen. Für Fer­n­wärme soll ein Deck­el von 9,5 Cent gelten.

Die Strompreis­bremse ist noch nicht endgültig finalisiert.

Tele­fonis­che Krankschrei­bung bis 31. März 2023 verlängert

Die tele­fonis­che Krankschrei­bung bei leicht­en Atemwegserkrankun­gen wird bis zum 31. März 2023 weit­er ermöglicht. Wer unter ein­er leicht­en Atemwegserkrankung lei­det und keine schw­eren Symp­tome aufweist, kann so für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalen­derta­gen eine Arbeit­sun­fähigkeits-Bescheini­gung erhal­ten. Es ist aber erforder­lich, dass der Arzt sich per­sön­lich nach einge­hen­der telefonischer

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