MU-Info: Überbrückungshilfen und sonstige Coronahilfen / Steigende Energiepreise: Regierung legt Entlastungspaket vor

Liebe MU-Mit­glieder,

nach­ste­hend erhal­ten Sie die neuesten Infor­ma­tio­nen unseres Bezirksvor­sitzen­den Dr. Thomas Gep­pert mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Viele Grüße
Chris­tine Unzeitig


Über­brück­ung­shil­fen und son­stige Coronahilfen

Das Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um hat einige Infor­ma­tio­nen rund um die Über­brück­ung­shil­fe und son­stige Coro­n­ahil­fen wie fol­gt zusammengestellt:

Über­brück­ung­shil­fen:

  • Die Beantra­gung der Über­brück­ung­shil­fe III Plus läuft zum 31. März 2022 aus (Erst- und materielle Änderungsanträge). Die reg­istri­erten prüfend­en Drit­ten wur­den informiert.
  • Bei der Über­brück­ung­shil­fe IV kön­nen jet­zt Änderungsanträge gestellt wer­den. Eine Anleitung dazu find­en Sie hier.
  • Anfang April wird die Ver­längerung der Über­brück­ung­shil­fe IV starten. Das wird, wie schon bei der Ver­längerung der Über­brück­ung­shil­fe III Plus, über Änderungsanträge erfol­gen, d.h. Unternehmen, die bere­its Anträge auf Über­brück­ung­shil­fe IV für die Monate Jan­u­ar bis März gestellt haben, kön­nen über den Änderungsantrag eine Ver­längerung für die Monate April bis Juni beantra­gen, sofern ihre coro­n­abe­d­ingten Umsatzrück­gänge (im Ver­gle­ich zu 2019) andauern. Zu beacht­en ist, dass nur Erstantrag­steller auf Über­brück­ung­shil­fe IV Abschlagszahlun­gen erhalten.
  • Der Betat­est der Schlussabrech­nung ist erfol­gre­ich ange­laufen. Die Ein­re­ichung der Schlussabrech­nun­gen wird voraus­sichtlich noch im ersten Hal­b­jahr 2022 möglich sein. Ziel ist es, bis Mitte Mai die Antrag­stel­lung für die Schlussabrech­nung für alle prüfend­en Drit­ten zu starten und anschließend die Bear­beitung im Fachver­fahren zu ermöglichen.
  • Damit Unternehmen, die über prüfende Dritte Anträge gestellt haben, auch in der Schlussabrech­nungsphase auf dem Laufend­en bleiben kön­nen, wird ein Infor­ma­tion­sportal „Meine Über­brück­ung­shil­fe“ ein­gerichtet mit Über­sicht­en zu den Anträ­gen, Ver­fahrensstän­den etc.. Unternehmen, die bere­its Über­brück­ung­shil­feanträge gestellt haben und Inter­esse an ein­er Teil­nahme an der Tes­tung des Por­tals haben, kön­nen sich direkt melden bei jan.giesau@init.de (Stich­wort: „Teil­nahme Betat­est Info­por­tal“). Die Auswahl der Teil­nehmer erfol­gt unbürokratisch im “Wind­hund­ver­fahren” bis genü­gend Teil­nehmer vorhan­den sind. Das Infor­ma­tion­sportal wird voraus­sichtlich zeit­nah mit der Schlussabrech­nung an den Start gehen.

Neustarthil­fen:

  • Die Neustarthil­fe Plus (bei­de Förderzeiträume) läuft eben­falls zum 31. März 2022 aus (Erst- und materielle Änderungsanträge).
  • Ab Mitte April kön­nen Erstanträge auf Neustarthil­fe 2022 für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 gestellt wer­den. Achtung: hier ist das Ver­fahren anders als bei der Ver­längerung der Über­brück­ung­shil­fe IV, bei der für das 2. Quar­tal 2022 kein Erstantrag, son­dern ein Änderungsantrag gestellt wer­den muss.
  • Auf der Über­brück­ung­shil­fe­site gibt es jet­zt einen Direk­te­in­stieg für Direk­tantrag­steller: Darüber gelan­gen Sie auch zum neuen Antragspost­fach, Alle Infos zum Antragspost­fach gibt es hier.
  • Die Rück­laufquote zu den Endabrech­nun­gen Neustarthil­fe ist recht hoch (90%). Nur ein Vier­tel der Antrag­steller muss einen Teil des Vorschuss­es zurück­zahlen. Bei Nicht-Ein­re­ichen der Endabrech­nung muss der Vorschuss voll­ständig zurück­gezahlt wer­den. Ab Ende März bis Ende Juni kön­nen Direk­tantrag­steller, deren Hil­fe bere­its bewil­ligt wurde, eine Endabrech­nun­gen für die Neustarthil­fe Plus ein­re­ichen. Alle Infos dazu find­en Sie hier.

Hier find­en Sie die aktuelle Über­sicht aller Maß­nah­men mit Änderun­gen bei den steuer­lichen Maß­nah­men, Kurzarbeit­ergeld, erweit­ert­er Grund­sicherung und Härte­fall­hil­fen. Die näch­ste Aktu­al­isierung erfol­gt Anfang April.

Steigende Energiepreise: Regierung legt Ent­las­tungspaket vor

Als Reak­tion auf die immens steigen­den Energiekosten hat sich die Bun­desregierung auf ein Ent­las­tungspaket geeinigt:

  • Einkom­men­steuerpflichtige Erwerb­stätige in Deutsch­land sollen im Laufe des Jahres mit ein­er ein­ma­li­gen Energiepreis­pauschale von 300 Euro ent­lastet wer­den. Diese soll über die Lohnabrech­nung als Zuschuss zum Gehalt aus­gezahlt wer­den und Steuern und Sozial­ab­gaben unter­liegen. An Selb­ständi­ge soll die Pauschale in Form ein­er ver­ringerten Steuer­vo­rauszahlung fließen.
  • Empfänger von Sozialleis­tun­gen erhal­ten eine weit­ere Ein­malzahlung. Zu den bere­its beschlosse­nen 100 Euro sollen weit­ere 100 Euro hinzukommen.
  • Fam­i­lien sollen einen Ein­mal­bonus in Höhe von 100 Euro pro Kind ergänzend zum Kindergeld erhal­ten. Das Geld soll auf den Kinder­frei­be­trag angerech­net werden.
  • Für den Zeitraum von 90 Tagen soll ein Tick­et für den Öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr für 9 Euro pro Monat einge­führt wer­den. Entsprechende Mit­tel sollen den Län­dern zur Ver­fü­gung gestellt werden.
  • Eben­falls befris­tet für drei Monate sollen die Sprit­preise gesenkt wer­den. Die Energi­es­teuer auf Kraft­stoffe soll auf das europäis­che Min­dest­niveau reduziert wer­den, wodurch der Ben­z­in­preis um 30 Cent je Liter und der Diesel­preis um 14 Cent pro Liter sinken soll.

Wir haben dies als zu wenig, zu kurz und teil­weise zu bürokratisch kritisiert.

Ich wün­sche Ihnen alles Gute und viele Grüße

Ihr Thomas Geppert
Bezirksvor­sitzen­der MU Oberbayern
MITTELSTANDS-UNION Oberbayern

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