Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 3. Februar 2021

Gemein­schaft­spro­gramm Eurodrohne
Die Euro­drohne ist ein primär als Aufk­lärungssys­tem konzip­iertes, multi­na­tionales Gemein­schaft­spro­jekt gemein­sam mit Frankre­ich, Ital­ien und Spanien. Die Koali­tion­spart­ner vere­in­baren, die notwendi­gen Beschlüsse her­beizuführen, damit die Verträge zur Entwick­lung und Beschaf­fung der Euro­drohne wie geplant im März unterze­ich­net wer­den kön­nen. Der Indus­triev­er­trag umfasst keine Bewaffnung der Eurodrohne.

Steuer­lich­er Verlustrücktrag
Der gel­tende steuer­liche Ver­lus­trück­trag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf max­i­mal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei  Zusam­men­ver­an­la­gung) ange­hoben. Das schafft in der Krise die notwendi­ge Liq­uid­ität und ist bürokratiearm zu verwalten.

Coro­n­azuschuss
Erwach­sene Grund­sicherungsempfänger erhal­ten auf­grund der durch die COVID-19-Pan­demie ihnen entste­hen­den Mehraufwen­dun­gen eine ein­ma­lige Son­derzahlung in Höhe von 150 Euro.

Kinder­bonus
Fam­i­lien sind beson­ders von den pan­demiebe­d­ingten Ein­schränkun­gen betrof­fen. Pro Kind wird auf das Kindergeld ein ein­ma­liger Kinder­bonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird
mit dem steuer­lichen Kinder­frei­be­trag ver­gle­ich­bar dem Kindergeld ver­rech­net. Er wird nicht auf die Grund­sicherung angerechnet.

Erle­ichtert­er Zugang zur Grundsicherung
Mit dem erle­ichterten Zugang zum SGB II hat die Bun­desregierung vie­len krisenbe­d­ingt plöt­zlich in Not ger­ate­nen Selb­ständi­gen und Beschäftigten mit kleinen Einkom­men eine Absicherung geboten. Um Sicher­heit in unsicheren Zeit­en zu bieten, wird der erleichterte
Zugang in die Grund­sicherungssys­teme bis zum 31. Dezem­ber 2021 ver­längert ana­log zur pan­demiebe­d­ingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

Mehrw­ert­s­teuersenkung Gastronomie
Gas­tronomiebe­triebe sind von der COVID19-Krise beson­ders betrof­fen und kön­nen durch die beste­hen­den Schließun­gen von der derzeit­i­gen Mehrw­ert­s­teuersenkung nicht prof­i­tieren. Die Mehrw­ert­s­teuer für Speisen in der Gas­tronomie wird daher über den 30. Juni hin­aus befris­tet bis zum 31. Dezem­ber 2022 auf den ermäßigten Steuer­satz von 7% gesenkt.

Unter­stützung der Kul­turschaf­fend­en in der Corona-Krise
Der Kul­turbere­ich ist in der Coro­na-Krise beson­ders betrof­fen. Deshalb wird ein Anschlusspro­gramm für das Ret­tungs- und Zukun­ft­spro­gramm „Neustart Kul­tur“ in Höhe von 1 weit­eren Mil­liarde Euro aufgelegt.

Kopf­bild: pix­abay wir_sind_klein

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