Zur Umsetzung der neuen Regelungen hat das Bayerische Gesundheitsministerium die entsprechenden Änderungen im Rahmen der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. Juli 2021 verkündet; begleitend dazu wurde eine Begründung der Änderungen veröffentlicht.
Die konsolidierte Fassung der geänderten 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie im Anhang.
Corona-Härtefallhilfe: Verlängerung bis September
Die Bayerische Staatsregierung hat grünes Licht für die Verlängerung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe gegeben. Der Förderzeitraum umfasst nun auch die Monate Juli bis September 2021 (bisher November 2020 bis Juni 2021). Der Zeitraum der Bayerischen Härtefallhilfe entspricht damit dem der Überbrückungshilfe des Bundes, die als Überbrückungshilfe III Plus ebenfalls bis September 2021 verlängert wurde.
Die Härtefallhilfe fördert Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund Corona-bedingter Umsatzeinbrüche in ihrer Existenz bedroht sind, aber bisher keine staatlichen Hilfen bekommen konnten. Erstattet werden betriebliche Fixkosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro.
Mit dem Programm wird auch die Antragsfrist der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe um zwei Monate verlängert. Anträge können bis 31. Oktober 2021 über einen prüfenden Dritten, zum Beispiel einen Steuerberater, gestellt werden. Eine eigens einberufene Härtefallkommission entscheidet im Einzelfall über eine Förderung. Die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern ist Bewilligungsstelle und zahlt die Hilfen aus.
Weitere Informationen zur Bayerischen Härtefallhilfe finden Sie hier.