Kurzleitfaden zur Bundesregelung Schadensausgleich
Das Bundeswirtschaftsministerium hat zum neuen Schadensregime „Bundesregelung Schadensausgleich“, der einen weiteren Beihilferahmen von bis zu 40 Millionen Euro pro Unternehmen umfasst, einen Kurzüberblick veröffentlicht, den Sie hier finden.
Weitere Details zur „Bundesregelung Schadensausgleich“ finden sich hier in den FAQs zu Beihilferegelungen, dort insbesondere unter Punkt A) IV.
Antragsstart für die Neustarthilfe Plus
Ab sofort können Soloselbstständige, Ein-Personen-Kapitalgesellschaften, unständig Beschäftigte und kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten einen Direktantrag auf Neustarthilfe Plus stellen. Mehr dazu hier.